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Alt 02.02.2008, 16:43  
Wasti
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Zitat von Purpleswirl Beitrag anzeigen
Niemals aber ist es nur Schwachsinn, wenn man nach Möglichkeiten sucht, ein unschuldiges Menschenleben -wie in besagtem Fall- zu schützen und zu retten und dessen Würde ebenfalls als unantastbar zu betrachten.
Und genau darum geht es.

Damals hat alleine die los getretene Diskussion interessante Sichtweise (auch sog. Experten) hervorgebracht.
Der verantwortliche Polizist "erlaubte" es sich seinerzeit, Recht und Gesetz zu überdehnen, um damit eine fragwürdige Interpretation des Folterverbots (in der StPO ja auch ausdrücklich genannt) für sich zu beanspruchen.
Bestimmte gesetzliche Regelungen zielen ja genau auf jene Szenarien ab und sind damit Ausfluss der garantierten Menschenwürde.
Der Polizist Daschner(als eigentlicher Garant für jenen Würdebegriff in diesem speziellen Fall) reagierte falsch und unverhältnismäßig, keine Frage. Vielleicht reagierte er sogar emotional und damit irrational.
Nur muss es zumindest erlaubt sein, über das Gedankenspiel diskutieren zu dürfen.

Mir fällt nun nicht wirklich ein einziger nachvollziehbarer Grund ein, warum in jenem Fall die Folter angebracht gewesen wäre. Ich frage mich, ob man 100-prozentig sicher sein konnte, dass der Beschuldigte seinerzeit die entscheidenen Informationen besaß.
Man sieht: die Gefahr des Missbrauchs wäre grundsätzlich nicht abschätzbar. Über die Menschenwürde zu diskutieren hieße, z.B. die Wertigkeit von Menschenleben zu diskutieren oder den Schutz der körperlichen Unversehrtheit einzelner Personen in einen Vergleich zu anderen Personen zu setzen.
Wasti ist offline