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Alt 30.08.2008, 10:47  
Jampes
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Das ist doch ne Lachplatte wie die Politik hier reagiert. !!! :
Brief ans BMFJUS:


Sehr geehrte Frau von der Leyen,

in Anbetracht der Meldungen der letzten Tage wo es heißt die Deutsche Telekom baut Standorte ab - Frage ich Sie inwieweit Sie hier involviert sind.

Unabhängig der Unternehmerischen Entscheidung stehen Sie in der Politik für eine Familienfreundliche Führung des Landes. Nur - wie soll eine alleinerziehende mit 2 Kindern einen Standortwechsel von teils über 100 KM bewerkstelligen? Oder auch ein Familienvater diesselbe Strecke zusätzlich aufbringen?

Sagen die Kinder da " Hallo Onkel" weil man gar keine Zeit mehr hat für eine vernünftige Erziehung??
Ist das Familienfreundlich?!
Im letzten Jahr wurden Teile ausgegliedert , wobei auch hier schon festgestellt wurde, dass es in einem Bereich der Telekom überwiegend Frauen betroffen sind.

Jetzt geht es erneut an diese.?!
Wo soll das noch bitte hinführen?
Ich gehe davon aus, dass Sie sich auf höchster Ebene damit beschäftigen, da der Bund selbst noch großer Anteilseigner ist.. Oder schliessen Sie sich genau deswegen aus?

vielen dank usw.


Antwort :

Sehr geehrte Frau XXX,

Frau Bundesministerin Ursula von der Leyen dankt Ihnen für Ihre E-Mail vom 20. August 2008. Ich bitte um Verständnis dafür, dass es ihr nicht möglich ist, alle an sie gerichteten Schreiben selbst zu beantworten. Sie hat mich daher gebeten, Ihnen zu antworten.

Ich habe zu Ihrer Anfrage das Bundesministerium der Finanzen angeschrieben, da der dortige Staatssekretär Herr Jörg Asmussen Mitglied des Aufsichtsrats der Telekom AG (als Vertreter der Bundesrepublik Deutschland als Anteilseigner) ist.

Von dort wurde mir folgende Antwort übermittelt:

Bitte haben Sie Verständnis, wenn sich das Bundesministerium der Finanzen zu den von Ihnen angesprochenen Einscheidungen der Deutschen Telekom nicht äußern kann. Die Telekom ist ein privates Unternehmen und unterliegt nicht dem Einfluss der Bundesregierung.

Die unternehmerischen Aufgaben sind nach Aktienrecht dem Vorstand übertragen, der diese in seiner Gesamtverantwortung gegenüber Kunden, Aktionären und Beschäftigten erfüllt. Der Bund darf darauf - wie alle anderen Aktionäre auch - gemäß Aktiengesetz keinen Einfluss nehmen.

Gemäß § 76 Aktiengesetz hat der Vorstand die Gesellschaft unter eigener Verantwortung zu leiten. Er vertritt die Gesellschaft gerichtlich und außergerichtlich. Demgegenüber hat der Aufsichtsrat keine eigene Geschäftsführungskompetenz. Er überwacht vielmehr die Geschäftsführung durch den Vorstand.

Aus diesen Gründen ist dem Bundesministerium der Finanzen eine Stellungnahme nicht möglich.

Ich bedaure, Ihnen in dieser für Sie und die Beschäftigten in den Call-Centern der Telekom AG wichtigen Frage von Seiten des Bundesfamilienministeriums nicht behilflich sein zu können.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag


Wollen die einen vera*schen ??
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