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Alt 14.07.2009, 09:17  
neotrace2
Golden Member
 
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Also ich kann ja mal meine Meinung dazu sagen. Verlobt gilt man ab dem zeitpunkt des Heiratsantrags. Mann muss nichts schriftlich hinterlegen, ist auch absolut unüblich.
Alle diesbezüglichen Stellen im BGB sind schon lange gestrichen worden.
Verloben kann man sich im Festlichen rahmen oder aber auch völlig intim zu zweit. Sinn der Verlobung ist jedenfalls : Ein Zeichen für alle anderen Menschen" das man zusammengehört und heiraten will. Würde früher als Voraussetzung gesehen um mit ner Dame offiziell zu verkehren. Das bedeutet das es keinen sinn macht von Verlobung zu reden wenn es keiner erfahren soll.
Meine ex Frau und ich haben uns erst zu zweit verlobt und ca. 1,5 Jahre vor der Hochzeit offiziell mit Eltern und so.
Mit meiner jetzigen Frau war das sozusagen der Heiratsantrag und die Ankündigung das wir Heiraten wollen.
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