Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 08.09.2009, 21:56  
Oreo
Member
 
Registriert seit: 08/2009
Ort: NRW
Beiträge: 322
Zitat:
Im Regelfall schon , d.h wenn XY Dich entführen würde und Dich dann anschließend vergewaltigt , musst Du damit rechnen , dass es zu einer Krankheitsübertragung kommen kann und Du kannst Dich in dieser Situation nicht wirklich schützen , Du bist deinem Peiniger hilflos ausgeliefert , Du wirst danach Angst haben alleine wegzugehen usw.


In dem Fall ist das ganze schon grenzwertig , er ist ihr Mann , sie haben schon X-mal miteinander Sex gehabt , er ist ihr vertraut und sie haben quasi das "Pflichtprogramm" vollzogen , sie kann ihm nur schwer verzeihen , letzten Endes überkommt sie die Eifersucht und sie tut es. Nun sieht sie ein , dass es ein Fehler war und redet sich geschickt raus mit der Vergewaltigung.
Tut mir leid, ich sehe mich nicht im Stande bezüglich der Definition von Vergewaltigung zu differenzieren. Eine Vergewaltigung bleibt für mich eine Vergewaltigung, unabhängig von den Umständen. Der Begriff impliziert in jedem Fall das Selbe.


Zitat:
Nunja Du sagst bei der Vergewaltigung sei es eine Verstümmelung des Geistes und der Würde.

Aber bei der Körperlichen Verstümmelung , ist man nicht nur enstellt sondern zusätzlich hat man auch noch die Verstümmelung des Geistes und der Würde obendrauf , sprich doppelt gemoppelt.
Geistige Verstümmelung kann ebenso zu körperlicher Verstümmelung führen, wie es umgekehrt der Fall ist. Man KANN nicht pauschalisieren, was schlimmer ist.
Oreo ist offline