Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 23.09.2010, 22:47  
Dave Bowman
Euer Liebden
 
Registriert seit: 05/2001
Ort: München
Beiträge: 14.550
Zwar verstehe ich durchaus, was das Anliegen des TE ist, aber Verkehrsdelikte mit Sanktionen einer ARGE zu vergleichen, ist die klassische Äpfel und Birnen-Geschichte.

Zwar ist die freie Wahl des Arbeitsplatzes durchaus laut Grundgesetz garantiert, aber ein bei der ARGE gemeldeter ist nicht im herkömmlichen Sinne "frei", denn er bezieht Leistungen und ist deshalb in unterschiedlicher Weise seinem "Arbeitgeber" verpflichtet. Ein in der freien Wirtschaft oder im Staatsdienst Beschäftigter kann ja ebensowenig nach Gutdünken, oder ohne ausreichende Begründung seinen Pflichten fernbleiben, ohne mit Konsequenzen rechnen zu müssen. Deswegen, so sehe ich es, wird der Strafenkatalog so hoch angesetzt, einfach, damit die Kooperation gewährleistet ist.

By the way: Was mir persönlich wenig gefällt, ist die Bereitschaft (auf Kosten der Solidargemeinschaft) zu klagen, wenn einem etwas innerhalb der Sozialgesetzgebung nicht behagt, oder, anders ausgedrückt, nicht bereit zu sein, Gegenleistungen zu erbringen, meist mit der Begründung, die symbolisch bezahlte Arbeit sei nicht "menschenwürdig" oder zumutbar. Völlig klar, dass ALG II für niemanden erstrebenswert ist (außer vielleicht für soundsoviele Totalverweigerer), aber es ist nun einmal unrealistisch, ALG-II-Beziehern einen wirtschaftlichen Status, äquivalent zu dem von Beitragszahlern zu verschaffen, abgesehen davon wäre es zutiefst unsozial.
Dave Bowman ist offline