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Alt 28.09.2010, 16:38  
barkeeper76
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Zitat:
Zitat von Hasenauge Beitrag anzeigen
Wie du selber mit deinem Beispiel belegst, ist ALG2 eine Art Ausgrenzung. Und dann soll man noch Sanktioniert werden? Und darum geht es mir.
Ich weiß, worum es Dir geht. Ich würde es aber für mich nicht als Ausgrenzung betrachten. Ich müsste Verzicht üben ( lernen ), um zu erkennen, dass ich mein bisheriges Leben bzw. den Lebensstandard, den ich für mich selber definiere, nicht auf Kosten der Gemeinschaft zu halten habe.

Wie soll die Alternative ausschauen ? Oder wie hoch ''darf'' der Verzicht liegen ? Soll man überhaupt verzichten ?

Wo fängt der Unterschied zwischen Arbeitswilligen und Arbeitsunwilligen an ? Wo zwischen wirklich Arbeitssuchenden und welchen, die in den Tag hineinleben ?
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