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Alt 10.10.2010, 20:10  
bubbles
abgemeldet
Themenstarter
auch im beruf und arbeitsleben ist es von vorteil, verheiratet zu sein:

denn der sozialplan nimmt auf die ehe größere rücksicht. das heißt konkret bei entlassungswellen: erst müssen die ledigen gehen - dann erst die verheirateten.

(gut beamte wird das weniger interessieren). dafür interessieren sich beamte für einen anderen vorteil der ehe: ihr sold erhöht sich nämlich um den familienzuschlag. da lohnt sich ebenfalls das ja-wort.

last not least: siehe luthors argument. denn oft wissen wir mehr über den ehepartner, als uns lieb ist. deswegen haben ehegatten in straf- und zivilprozessen das recht, die aussage zu verweigern.

unterschied zur verlobung: hier gilt das aussageverweigerungsrecht nur im strafrecht!

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mal sehen was euch noch so einfällt!
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