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Alt 10.10.2010, 20:39  
bubbles
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Zitat von Luthor Beitrag anzeigen
Ah, gut zu wissen.

Fuer mich ist der zweite Grund ausschlaggebend, das medizinische Auskunftsrecht.
Das ist fast das Einzige, das mich wirklich ueberzeugt.
wie oben erwähnt, es gibt möglichkeiten, dieses schriftlich zu fixieren (meines erachtens vor einem notar) für dich und deine lebenspartnerin. das ist allerdings notwendig, denn ohne diese abmachung wird der andere kein auskunftsrecht erhalten.

es müsste auch möglich sein, dem anderen die geschäftsführung / vormundschaft einzuräumen, wenn z.b. jemand durch unfall oder krankheit im koma liegt, bei ehepaaren geschieht das automatisch. allerdings bin ich mir in diesem fall - im gegensatz zum reinen auskunftsrecht - nicht sicher und müsste wirklich nochmal nachschlagen.

das allermindeste ist jedoch, diesen - oft gegenseitigen wunsch bei einem unfall, etc. - schriftlich niederzulegen und ich meine auch vor einem notar, also beglaubigen zu lassen. dennoch kann es da schwierigkeiten geben.

ohne schriftliche bekundung gibt es da keinerlei rechte. und auch in einer eheähnlichen lebenspartnerschaft sind die nicht immer leicht durchsetzbar. es gibt aber, wie gesagt, möglichkeiten auch ohne ehe diese möglichkeit zu haben.


zu deinem beitrag, wie es in england ist:
was ist der unterschied zwischen den beiden?
bubbles ist offline