Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 10.10.2010, 22:06  
bubbles
abgemeldet
Themenstarter
ah, danke für die auskunft. das heißt also, wenn ich einmal einen mann heirate, dann kann ich nicht wie in dänemark zum beispiel über sylvester da die ferien verbringen und einfach zum standesamt gehen? (meine schwester hat so geheiratet, übrigens auch wegen der steuer, deswegen weihnachten / sylvester). die gemeinsame tochter der beiden war da über die feiertage bei mir und meinen eltern in deutschland.

also heißt es "aufenthalt" oder wirklich dort gelebt, also mit allem drum und dran, arbeitsvertrag und festem wohnsitz - wobei das aufgrund der eu heutzutage auch nicht mehr so schwierig ist wie früher? oder reicht auch ein urlaub über die zeit im hotel/bed and breakfast? ich frage deshalb, weil ich london für solche besonderen events, wie z.b. eine trauung - sehr reizvoll finde. obgleich ich immer eine riesenparty schmeißen würde mit allen freunden und verwandten, das ist das schönste - aber leider auch teuerste dran.natürlich kein grund, aber das schönste am ganzen. mit guter musik von befreundeten djays und bands usw. einfach 100 leute mindestens!
aber eben im ausland heiraten - das kenn ich aus der familie, also in london/ england würde das nur nach einer zeitspanne (kann man ja auch im urlaub dort verbringen) gehen aber geht es auch, ohne dass man dort sich niederlässt, langfristig?



zu dir:
verstehe. aber was hindert euch daran z.b. den vertrag nicht nur in england sondern auch in deutschland zu schließen? so teuer ist das gar nicht, eine beglaubigung vor dem notar kostet ohne aufwändige beratung auch nur so 30 euro etwa.

geht das nicht?
(nicht, dass ich euch das heiraten ausreden möchte, ich finde sowas sowieso sehr romantisch, aber mal rein sachlich jetzt). wenn der inhalt der geschlossenen verträge / übereinstimmenden willenserklärungen der partner derselbe ist, also derselbe inhalt, dann sollte das kein problem sein und erspart in der tat viele unschöne juristische auseinandersetzungen. (denn in der tat würde das internationale privatrecht auch den vertrag aus england anerkennen müssen - das ist aber dann eine enorm langfristige, mühseelige angelegenheit, und ich kann verstehen, dass man in so einem spezifischen krankenhausfall das absolut umgehen möchte und lieber den notariellen vertrag aus deutschland in der tasche mitbringen möchte).

Geändert von bubbles (10.10.2010 um 22:13 Uhr)
bubbles ist offline