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Alt 10.10.2010, 22:47  
bubbles
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Themenstarter
heiraten und nachwuchs:
viele paare ändern ihre einstellung zum heiraten, sobald sich nachwuchs ankündigt. hier sind weniger die mütter diejenigen, die durch eine ehe bessergestellt werden, denn seit der unterhaltsreform vom 01.01.2008 beziehen unverheiratete mütter denselben betreuungsunterhalt für das kind wie verheiratete - nämlich 3 jahre. (andere ehevergünstigungen fallen aber selbstverständlich weg).

dennoch haben die väter einen vorteil: das sorgerecht ist klar geregelt. unverheiratete väter, bei denen die freundin ein kind bekommt, sind hingegen auf das gutdünken der freundin angewiesen: gibt diese den erzeuger nicht als vater an, dann hat dieser auch keinerlei möglichkeit, das kind vor seinem 18. geburtstag zu sehen. nach dem 18. geburtstag kann das kind selbstständig ohne die mutter feststellen lassen, dass der erzeuger der vater ist. doch bis dahin ist die bindung total weg und das ganze auf eine sachliche rechtsebene, abstrakt reduziert.

es gibt dennoch möglichkeiten für unverheiratete väter, deren freundin ein kind bekommt: diese müssen das sorgerecht gemeinsam mit der freundin schriftlich beantragen. und sie sollten es auch. ansonsten stehen sie rechtslos da. nicht nur, wenn die beziehung in die brüche geht, sondern auch, wenn die mutter zum beispiel bei einem unfall stirbt, denn in diesem fall spielt es keine rolle, wenn die drei wie eine normale familie unter einem dach bloß ohne trauschein zusammengelebt haben.




namen:
wegen dem kindsnamen muss übrigens niemand vor den traualtar. das kind kann auch den namen des unehelichen vaters tragen.




später fällt mir noch mehr ein............

und so bleibt nun erstmal der rat des sokrates:
"heirate. oder heirate nicht. du wirst es in jedem fall bereuen."


lg,
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