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Alt 11.10.2010, 21:35  
bubbles
abgemeldet
Themenstarter
okay, dann machen wir mal eine liste!

gründe zu heiraten
abschnitt a (pragmatische gründe, die romantischen liste wir unter b auf)


juristische - rechtliche - finanzielle - pragmatische gründe


1. einkommenssteuer / ehegattensplitting
dass heiraten sich vor allem aus steuerlichen gründen lohnt, ist eine weitverbreitete annahme. tatsächlich lohnt es sich aber diesbezüglich nur bei größeren einkommensunterschieden, wenn einer mehr als der andere verdient. beziehen beide ein etwas gleich großes einkommen, geht der steuervorteil gegen null.
der grund ist das ehegattensplitting: beide einkommen werden auf beide gleichmäßig verteilt. dadurch bekommt der besserverdienende weniger in eine steuerprogression.

2. lohnsteuerklasse - wurde schon von tara oben erwähnt
ehegatten können über die lohnsteuerklassen mitbestimmen. verdient ein partner deutlich mehr, empfielt es sich für ihn, lohnsteuerklasse III zu nehmen und für den anderen V. dann ist das ausgezahlte nettogehalt höher als wenn beide IV nehmen. die kombination IV - IV wiederum ist erste wahl, wenn beide das selbe verdienen.
wichtig: das ist aber nur ein monatlicher liquiditätsvorteil, ein vergängliches plus. wieviele steuern insgesamt im jahr fällig werden, ist unabhängig von der steuerklasse.
ehepaare mit der ungünstigeren steuerkombination bekommen die zuviel gezahlten steuern dann im lohnsteuerjahresausgleich zurück am jahresende.

3. verlustausgleich
ein echter vorteil bei verheirateten ist, dass sie die verluste des ehepartners mit den eigenen einkünften verrechnen dürfen. das kommt zum beispiel als partner zum tragen, wenn der eine als angestellter ein festes einkommen bezieht, der andere als selbstständiger ab und an mal verluste macht und deshalb wenig bis gar keine steuern zahlen muss. die verluste des selbsständigen senken die steuerlast des ehepaares. dagegen ist bei unverheirateten so etwas nicht möglich.


4. unterhalt
erhebliche unterschiede zwischen verheirateten und unverheirateten paaren bestehen beim unterhalt. wird einer arbeitslos oder fällt unter hartz IV, muss der partner ihn mitversorgen (bekommt aber andererseits erhebliche steuervorteile dann, siehe unter punkt 1 oben). dabei erlischt die unterhaltspflicht übrigens auch nicht immer sofort mit der scheidung, sondern besteht oft darüberhinaus (dazu aber noch eingehender später dazu, hatte ich oben bei sam geschrieben).

allerdings irrt, wer denkt, dass er durch die vermeidung eines trauscheines die unterhaltspflicht umgehen kann: bei festen beziehungen zwischen paaren, die zusammen in einer wohnung leben, nimmt die arge auch den unverheirateten partner über kurz oder lang in anspruch. mein tipp an diese leute: niemals der arge verraten, dass ihr mit eurem freund zusammenwohnt, einen schönen untermietvertrag ausformulieren. vorübergehend ist das auch kein problem, hört sich also dramatischer an, als es ist. (den tipp habt ihr nicht von mir).

bei einer ehe hingegen ist die sache klar, dann muss der partner einspringen. allerdings ist auch das weniger dramatischer als man denkt, wenn der andere einigermaßen geld verdient. zum einen ist der zuhausebleibende teil in der krankenversicherung automatisch mitversichert, so dass keine kosten anfallen, zum anderen gibt es wie gesagt steuerersparnisse, siehe ehegattensplitting und da kann unter umständen unterm strich, was beide mehr an geld zur verfügung haben, trotz arbeitslosigkeit des einen, erheblich mehr rauskommen als ohne ehegattensplitting unverheiratet mit hartz IV - sich also prüfen.


........mal sehen was wir noch so finden......

Geändert von bubbles (11.10.2010 um 21:40 Uhr)
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