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Alt 11.10.2010, 22:44  
bubbles
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Themenstarter
10. hinterbliebenenrente

das ist wohl neben der steuerersparnis und den vorteilen bei der krankenversicherung (die vor allerdings nur bei ehepaaren zu buche schlagen, bei denen einer geld ranschafft und der andere eher nicht) der größte vorteil einer ehe. und nicht nur deshalb lohnt es sich gerade in älteren jahren zu heiraten, nicht nur, weil die ehen die in reiferen jahren ab 40 geschlossen werden, auch fast immer enorm viel länger halten, während solche, die mit 20 geschlossen wurden, fast immer in die brüche gehen.

stirbt ein ehepartner durch unfall, altersschwäche oder krankheit, erhält der andere zwischen 30-60 prozent von dessen rentenansprüchen. der andere ist dann eh tot, aber der staat muss eben noch für die verbliebenen zahlen. war das paar hingegen nicht verheiratet - bekommt der andere nichts. überhaupt nichts. der vorteil der hinterbliebenenrente wirkt sich auch im gegensatz zur steuerersparnis und der kranken- und pflegeversicherung natürlich auf paare aus, die beide gut verdienen oder verdient haben. und die rentenansprüche können natürlich auch nicht an kinder vererbt werden, so dass niemand was da zu verlieren hat. da gibt es also nur etwas zu gewinnen für beide - und nichts zu verlieren.

ähnlich sieht es übrigens bei betriebsrenten aus. stirbt der beschäftigte, stehen ausschließlich dem ehepartner rentenansprüche zu. denn nur verheiratete können einen hinterbliebenschutz vereinbaren.

anders verhält es sich bei privaten rentenversicherungen, übrigens. hier kann für die beitragsrückgewähr - welche garantiert, dass die hinterbliebenen die eingezahlten beiträge zurückbekommen - auch der lebenspartner, welcher unverheiratet ist, eingesetzt werden.

selbstständige oder freiberufler, die in eine rürup-rente einzahlen, können hingegen nur den hinterbliebenenschutz für ehepartner und kinder vereinbaren.

auch riester-sparer sind als eheleute klar im vorteil:ist nur ein partner förderberechtigt, kann der andere über den ehepartner trotzdem "riestern". außerdem kann ein ehepartner im gegensatz zum unverheirateten das vermögen aus einer riester-rente inklusive zulage und steuervorteile erben. andere erben müssen die förderung zurückzahlen.



einer der größten vorteile der ehe ist also die rente, darüber muss man wirklich einmal nachdenken.


später fällt mir noch mehr ein..............
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