11. vollmachten
vieles,was für verheiratete paare selbstverständlich ist,müssen unverheiratete seperat regeln.
die da wären
- befreiung der ärzte von der schweigepflicht, damit diese auch dem unverheirateten lebenspartner auskunft geben dürfen wenn der andere nicht ansprechbar, bewusstlos usw. ist
- wechselseitige vollmachten für bestimmte geschäfte
- vorsorge und erbschaften für den todesfall: testament aufsetzen
- ausgleich (äquivalent zugewinnausgleich) des während der partnerschaft erwirtschafteten gemeinsamen vermögens
- unterhaltszahlungen für kinder für den nicht oder nur geringfügig beschäftigten unverheirateten lebenspartner
- sorge- und besuchsrecht der kinder
usw.
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