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Alt 12.10.2010, 06:01  
Tara_75
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Zitat von bubbles Beitrag anzeigen
5. sorgerecht für gemeinsame kinder
für unverheiratete mit gemeinsamen nachwuchs besteht dringender handlungsbedarf: wurde nichts anderes vereinbart, besteht das alleinige sorgerecht bei der mutter. das kann ganz böse überraschungen geben - nicht nur bei einer trennung, sondern auch wenn die mutter stirbt bei einem autounfall, etc. da kann ich den herren nur in den allerwertesten treten!!!!
kümmert euch, das müsst ihr tun.

dazu macht ihr folgendes:
ihr geht zu eurem örtlichen jugendamt und vereinbart dort gemeinsam und schriftlich, dass ihr das sorgerecht gemeinsam tragt.

bei ehepaaren besteht - auch nach der scheidung - automatisch das gemeinsame sorgerecht für die kinder, welches nur unter krassesten umständen vom jugendamt entzogen werden kann.
Bubbles, soweit ich weiß, wurde das vor kurzem geändert. Erst vor ein paar Wochen meine ich. Jetzt haben beide das Sorgerecht meine ich - müsste man mal googlen.

Edit:
Der BGH hat da ein Urteil gefällt, Gesetz ist es noch nicht. Aber unverheiratete Väter sollen ein Mitsorgerecht bekommen.