Der Staat gewährt in seiner grenzenlosen Güte nicht einfach pauschal 1,0 Freibeträge pro Kind. Sondern nein, er gewährt rechtstechnisch 2 mal 0,5 Freibeträge pro Kind. Und die Sorgerechtssituation ändert bei nicht verheirateten Eltern daran nichts. Erst wenn ein unverheirateter Elternteil seiner Unterhaltsverpflichtung nicht nachkommt, dann kann sich der andere Elternteil die vollen 1,0 Freibeträge krallen.
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