Das betrifft übrigens nur den hälftigen Kinderfreibetrag. Der verbleibt dem sorgerechtslosen Elternteil, solange er zahlt. Was anderes ist der hälftige Freibetag für Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf für ein minderjähriges Kind, das bei nur einem Elternteil wohnt. Den kann sich der Elternteil, bei dem das Kind wohnt, ohne Zustimmung des anderen Elternteil komplett einverleiben.
Geändert von Harry Burns (12.10.2010 um 08:21 Uhr)
|