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Alt 20.01.2012, 17:31  
poor but loud
Quoten-, äh, -dings
 
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Das allerdings sehe ich auch so. Leider ist die Arbeitslosenversicherung schon fast ein Staat im Staat. Keiner kontrolliert sie; Beratungshilfe gibt es für ihre Klienten nicht und Prozesskostenhilfe (dies gilt allerdings auch für andere Personengruppen) nur unter sehr engen Voraussetzungen. Umgekehrt geht sie selbst keinerlei Prozesskostenrisiko ein, da die Prozesskosten staatlicher Einrichtungen stets vom Staat getragen werden.

Ich habe sogar gehört, dass die ARGEn für von ihnen verursachte Schäden keinen Schadensersatz an die Antragsteller leisten müssen und sich darüber hinaus noch an Schadensersatzzahlungen, die Antragsteller normaler Weise von Dritten erhalten würden, gesundstoßen. Ist das überhaupt zulässig? Selbst die Strafgerichte zahlen bekanntlich Schadensersatz für von ihnen verursachte Schäden.

Geändert von poor but loud (20.01.2012 um 17:37 Uhr)
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