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Alt 17.04.2012, 17:46  
gastlovetalk
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Hat halt viel mit Mythenbildung zu tun, die m.E. schon zur Lebensdauer der DDR im Vordergrund stand.

Wenn man vom Unrechtsstaat DDR spricht sollte man nicht aus dem Auge verlieren, dass die DDR allgemein einen voellig anderen Rechtsbegriff hatte als die damalige und heutige Bundesrepublik.

Also das Wort "Recht" bedeutete, rechtlich gesehen, z.B. vor Gericht, im Parlament, in der politischen Debatte etwas ganz anderes als heute oder im Westen.

"Recht" bedurfte grundsaetzlich der politischen Deutung. In der Verfassung (z.B. von 1974, in der es auch ausdruecklich drinstand) formulierte Grundrechte waren keineswegs dem Individuum zugesicherte Rechte, die dieses auch gegenueber dem Staat, der Legislative oder Exekutive ohne Zustimmung des Ministerrats der DDR und/oder des Politbueros des ZK der SED (! das muss man sich mal vorstellen!) hatte.

Sie waren letztlich also nur politische Richtlinien oder Willensbekundungen, die im Einzelfall jederzeit revidiert bzw. fuer in diesem Fall ungueltig erklaert werden konnten, und zwar sogar ohne ein Gericht zu befragen.

Also statt Unrechtsstaat koennte man zunaechst erstmal sagen individualrechtsfreie Zone.