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Buchspiel
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25.05.2012, 09:24
Lynxx
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Der Arbeitgeber darf einen teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer nicht wegen
der Teilzeitarbeit gegenüber vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmern unterschiedlich
behandeln, es sei denn, daß sachliche Gründe eine unterschiedliche Behandlung
rechtfertigen.
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