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Alt 08.07.2013, 23:53  
Himbeertee
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Naja, nur weil ein Richter in EINEM Fall beschlossen hat, dass diese Raucherkündigung rechtens sei, heißt das noch lange nicht, dass das überall so ist. Das ist eine Einzelfallentscheidung! Heißt auf gut deutsch, dass man nach wie vor in seiner Mietswohnung qualmen darf. Gewissermaßen müssen die Medien ihre Zeitungen mit etwas füllen, seit die Hochwasserkatastrophe nicht mehr viel Stoff hergibt.

Im vorliegenden Fall scheint es das Problem zu geben, dass es auf der einen Seite einen Mieter gibt, der stark qualmt. Vermutlich ist die Wohnung schon älteren Baujahres und der Qualm zieht ungehindert ins Treppenhaus und von da an in andere Wohnungen ein. Auf der anderen Seite gibt es dann die restlichen Mieter, die sich durch diesen Qualm gestört fühlen. Des weiteren gibt es noch einen Vermieter, der dem Qualmer bereits mit mehrere Abmahnungen mitgeteilt hat, dass er das Rauchen doch bitte einschränken oder so betreiben soll, dass nicht alles mit zugequalmt wird. Möglicherweise hat der Vermieter aufgrund der Rauchbelästigung bereits Mietminderungen seitens der restlichen Mieter, die er dem alten Mann natürlich nicht einfach mit aufs Auge drücken kann => er macht Verluste.

Und Rauch kann schon ne starke Belästigung sein. Mir wird von Rauch auch schlecht, bei manchen Zigarettenmarken mehr, bei anderen irgendwie wieder weniger. Ich hätte als Mieter keine Lust, ausziehen zu müssen, nur weil einer(!!!) das Rauchen nicht lassen kann. Der TE wäre sicher auch nicht begeistert, wenn seine Nachbarn von morgens um 7 bis abends um 10 jeden Tag nur Sauerkraut kochen würden (weil sie es wirklich gerne mögen und nur noch Sauerkraut essen und das in Massen). Würdest du es wirklich toll finden, wenn du (und die restlichen NAchbarn, die auch längst kein Sauerkraut mehr riechen können) aus einer sonst schönen und günstigen Wohnung ausziehen müsstet? ODer würdet ihr nicht auch geschlossen den Vermieter kontaktieren, dass er die Sauerkrautler entweder aus der Wohnung wirft oder sie sonstwie dazu kriegt, nicht den ganzen Tag Sauerkraut zu kochen?
Und würdest du als Vermieter nicht auch versuchen, diesen einen Mieter rauszukriegen, als dass dir alle restlichen Mieter abhauen und Folgemieter auch nicht mehr als die Hälfte des alten Mietpreises zahlen?

Befangenheit würde ich dem Richter auch nicht unbedingt vorwerfen. Ich kann mir gut vorstellen, dass der Vermieter schon vor der Kündigung viele Beweise für die abartige Geruchsbelästigung gesammelt hat aus genau dem Grund, dass er mit einem VErfahren gerechnet hat. Und die Aussichten für den Qualmer deshalb so schlecht sind.
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