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Alt 18.07.2013, 18:15  
Valentino
Frei
 
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Ort: Westerwald
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Glückwunsch an die Eltern wenn ihr Kind nach einer Entbindung im 4. Monat keine Behinderung davongetragen hat.

Die Kündigung ist sofern kein wichtiger Grund vorliegt anfechtbar. So wie Du die Situation beschreibst ist dieser wichtige Grund konstruiert. Man kann an das Gericht einein Eilantrag stellen. Die Eile muss begründet werden (z. B. Aufgabe des Jobs wegen unerwarteter Kinderbetreuung) und muss sachlich begründet sein, z. B. vollständige Eignung des Kindes für den Kindergarten und fehlen der vorgetragenen Behinderung.
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