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Alt 11.01.2014, 09:02  
gastlovetalk
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Zitat:
Zitat von Orlando. Beitrag anzeigen
Wenn sie in der Küche gar nicht heizt, wie sollte sie dann eine Heizgewohnheit haben (Küche)?
Nicht zu heizen ist auch eine Gewohnheit und die Vermieterin hat mitgeteilt, dass sadness "falsch heizt". Dadurch hat sie auch bei einer Aeusserung in dieser Pauschalitaet rechtswirksam MINDESTENS erreicht, dass sie im Falle spaeterer Schimmelschaeden den gesamten Schaden auf die Mieterin abwaelzen kann, indem sie dies als Aufforderung bezeichnet, sachgerecht zu heizen.

Wahrscheinlich geht die Rechtswirksamkeit aber sogar ueber den Schadenfall hinaus. In Mietvertraegen wird der Mieter normalerweise verpflichtet, sachgerecht und ausreichend zu lueften und zu heizen und das enthaelt viel mehr wirksame Verpflichtungen, als die meisten von uns wahrhaben wollen.

Am besten beim Mieterverein fragen.

Zitat:
... aber wie gesagt, das Fenster ist meist angekippt.
Gilt im Normalfall als "nicht sachgerecht".


Zitat:
Allerdings kommt mir dein Wert von 378 sehr hoch vor (ist das sicher so?), ...
Fast ohne Zweifel laeuft was schief. Aber wie am besten damit umgehen? Bitte bei Heizfragen nie ohne Mieterverein. Und zwar noch BEVOR es zum Rechtsstreit kommt, sonst tritt der MV auch nicht ein.