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Alt 15.02.2014, 23:49  
dudeldi
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Beiträge: 1.036
[QUOTE=leonora;5092641
Das was in der Ehezeit gemeinsam angehäuft wird, gilt als Zugewinn.
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Ja, es gibt zwar den Zugewinnausgleich, aber keinen Zuverlustausgleich. Und alles "unter Null" wird gestrichen. So dass man, wenn man anfangs Geld hatte und hinterher nicht mehr, diesen "Zuverlust" eben NICHT einfach teilen kann.

Da ist wie eine Mathematik, die keine negativen Zahlen zulässt. Sowas gibts sonst in der Finanzmathematik NIRGENDWO, nur bei der Ehe.

Dann kommt der Unterhalt als weiteres mathematisches Paradoxon und als Verstoß gegen das Währungsgesetz dazu:

Bei JEDEM Geldgeschäft kann man Forderungen und Guthaben gegeneinander anrechnen. Aber wenn die Frau bei einem Schulden hat und unterhaltsberechtigt ist, kann man als Mann NICHT die Unterhaltsbeträge vom Schuldbetrag streichen, man muss das Geld "bar" überweisen und die Schulden bleiben stehen. Als wäre ein "Unterhalts-Euro" eine nicht in "allgemein-Euro" konvertierbare Binnenwährung (was ansonsten streng verboten ist).

Ich kann nur abraten vom Heiraten. Übliche Gesetzesgrundlagen zählen dann nicht mehr. Es zählt vielmehr das, was den Staat vorm Zahlen von Leistungen an den finanzschwächeren Expartner schützt. Ob es dem finanzstärkeren Expartner gegenüber gerecht ist, interessiert keine Sau.
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