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Alt 14.08.2014, 10:41  
gastlovetalk
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Wird Flirten bald zum Verbrechen?

Der Bund deutscher Juristinnen hat einen Gesetzesentwurf zur Reform des Sexualstrafrechts ausgearbeitet. Dieser sieht unter anderem diese Neuerungen vor:

1) so soll, anders als bisher, nicht einvernehmlicher Geschlechtsverkehr auch dann als Vergewaltigung gelten, wenn sich die Frau nicht körperlich wehrt, sondern lediglich "Nein" sagt.

2) Sexuelle Handlungen, sowie deren Versuch (!), werden ohne das ausdrückliche oder konkludente Einverständnis einer anderen Person, strafbar.

Im Prinzip finde ich die neuen Regelungen sinnvoll, um bisherige Lücken zu schließen, in denen es zu ungewollten sexuellen Übergriffen kommt. Es gibt hier allerdings einige gravierende Probleme:

- Gefahr von Falschbeschuldigungen und Beweislastumkehr: Wenn die Behauptung einer Frau, sie habe "Nein" gesagt, zur Verurteilung eines Mannes wegen Vergewaltigung ausreicht, findet sich der Mann in der Position wieder, beweisen zu müssen, dass a) entweder gar kein Geschlechtsverkehr stattfand, oder b) Geschlechtsverkehr stattfand, aber die Frau keine ablehnende Äußerung von sich gegeben hat. Beides ist kaum möglich.

- Gefahr der Strafbarkeit des Flirts: je nach Definition der sexuellen Handlung müsste ein Mann vom ersten Ansprechen bis zum Geschlechtsverkehr jedes mal eine Erlaubnis zum Weitermachen anfordern, um im legalen Bereich zu bleiben. Die vorgeschlagene Regel verkennt völlig, dass sich viele Frauen beim Flirten und beim Sex eher passiv verhalten.

Was haltet ihr von diesen Entwürfen? Wie kann ein effektiver Schutz vor sexuellen Übergriffen hergestellt werden, ohne gleichzeitig den spontanen Flirt, den spontanen Sex zu kriminalisieren?

Geändert von gastlovetalk (14.08.2014 um 11:09 Uhr)