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Alt 13.03.2015, 11:35  
gastlovetalk
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Ich verzichte jetzt darauf, die entsprechenden StGB-Paragraphen herauszusuchen. Fakt ist: Strafmündig ist man ab 14, Sexualmündig (mit Einschränkungen) ebenfalls. Wenn also eine 16-Jährige mit einem 13-Jährigen schläft, kann das durchaus strafrechtliche Relevanz haben, und zwar völlig unabhängig von der Einvernehmlichkeit. Man kann mit 13 noch nicht wirksam in Sex einwilligen.
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