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Alt 16.04.2016, 08:26  
Sam Hayne
seniler alter Zirkusaffe™
 
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Zitat:
Zitat von Silberlocke4904 Beitrag anzeigen
Wenn es meine Intention ist, jemand zu beleidigen und die Beleidigung als Prosatext verfasse, dann ist es keine Satire.

Wenn es meine Intention ist unrechtmäßige, unmenschliche Zustände oder Mißstände allgemein anzuprangern und dies als Prosatext verfasse, dann ist es Satire und dies auch dann, wenn darin Schimpfwörter vorkommen.
Für die Beurteilung ist der Kontext eben wichtig.
Ginge es in dem Gedicht um Böhmis Gemüsehändlerin um die Ecke,
wäre dies glasklar zu verurteilen.

Hier geht es jedoch um ein Staatsoberhaupt, das u.a. dadurch auffällig
wurde, übersensibel auf Beleidigungen zu reagieren. So wurden unter
Erdogan bis dato schon 1845 Verfahren wegen Präsidentenbeleidigung
gezählt. Ein Mittel, das er auch einsetzt, um die Pressefreiheit zu unter-
drücken. Dies gipfelte nun darin, dass er seinen Arm sogar nach Deutsch-
land ausstreckte und einen deutschen Botschafter einbestellte, da ihm ein
(kritischer aber einigermaßen harmloser) Satirebeitrag des NDRs nicht
gefiel.

In diesem ganzen Kontext wird Böhmermanns Beitrag, der eben nicht
nur das Gedicht umfasst, sondern sogar noch eine Einordnung im Vorfeld
und im Nachklapp enthält, doch sehr eindeutig zu Satire und fällt unter
die Satirefreiheit.

Über Geschmack lässt sich hingegen freilich streiten.

Geändert von Sam Hayne (16.04.2016 um 08:31 Uhr)
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