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Alt 29.06.2016, 17:37  
Trimalchio
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Zitat von PIcasso1989 Beitrag anzeigen
Wie schon geschrieben - die vorhandenen Strafrahmen sind ausreichend.

Wer Nachts ein Flüchtlingsheim ansteckt, kann wegen Mordversuchs oder (im Todesfall) Mordes verurteilt werden. Ich glaube, lebenslänglich reicht, die Todesstrafe muß nicht eingeführt werden.
Nein. Das ist unzutreffend. Der Straftatbestand der Schweren Brandstiftung wäre überfllüssig, wenn dann automatisch Mordversuch angenommen würde. Und sorry: Das lässt sich nicht diskutieren. Was Du da behauptest, ist schlicht falsch.
Trimalchio ist offline