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Alt 25.08.2016, 15:56  
gastlovetalk
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Ich finde, es ist der Familie zumutbar, die 6jährige Tochter mit einem Schlüssel und sich selbst mit einer Familienhaftpflicht inkl. Schlüsselversicherung auszustatten.

Hausverwaltung und Hausordnung helfen erfahrungsgemäß gar nicht weiter, wenn die Eigentümerversammlung sich nicht einigen kann bzw. Gegenteiliges beschlossen hat.

Meist können Eigentünmerversammlungen sich nicht einigen und deswegen hat der Anwaltsverband schon mal geschrieben, diese Rechtsform des Hauseigentums sei die für bundesdeutsche Anwälte lukrativste Einrichtung überhaupt.

Die Bekleidung der Tochter und der Erziehungsstil haben mit Deinen Überlegungen aber absolut nichts zu tun. Ebensowenig der Beruf des Nachbarn: Rechtsanwälte müssen kein ausgeprägtes Sicherheitsbewusstsein haben.

Den alsbaldigen und konsequenten Verzicht auf das Verkeilen solltest Du übrigens tunlichst als nachbarschaftliches Entgegenkommen und Beweis des guten Willens ansehen und jetzt keineswegs auf erhöhte Aggression umschalten.

Sondern ruhig und freundlich mitteilen, dass Dir das sicherheitstechnisch nicht reicht und es auch begründen können.

Geändert von gastlovetalk (25.08.2016 um 16:13 Uhr)