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Alt 05.09.2016, 14:44  
Someguy
Themenstarter
 
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Ich werde mich nicht in die Erziehungsmethoden meiner Nachbarn einmischen, das ist es mir nicht wert. Ich würde es auch bei meinen Kindern nicht wollen. Das führt ganz sicher zum Streit, vor allem wenn ich mit dem Jugendamt drohe.

Grundsätzlich hast du aber Recht mit der Anmerkung, sie würden ihrer Aufsichtspflicht nicht nachkommen. Laut Gerichturteil muss ein Kind, das das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, alle 30 Minuten von den Eltern kontrolliert werden, wenn es alleine draussen rumläuft. Bei unter-5-jährigen sind es sogar 15 Minuten, wenn ich mich nicht irre. Da das Mädel schon seit ein paar Jahren alleine unterwegs ist, kann ich mit Sicherheit sagen, dass die Eltern dem nicht nachkamen.

Nachdem die Kleine geklingelt hatte, wurde sie ja reingelassen. Mir ging es mehr darum, dass ihre Eltern wohl nicht bereit sind, ihre Wohnungstür offen zu lassen, als Grund für die offene Haustür jedoch angeben, dass ihre Tochter nicht klingeln soll. Wo ist da bitte die Logik, wenn sie spätestens an der Wohnungstür trotzdem klingeln muss?

Ich habe gerade gelesen, dass die Kripo diesen Monat in unserem Stadtteil eine Veranstaltung zum Thema "Einbruchsschutz" anbietet. Ich glaube, ich werde meinen Nachbarn einen Link dazu schicken. Und bei der Gelegenheit das hier empfehlen: Funkklingel mit Vibration
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