Zitat:
Zitat von Lao-bay-bay
Die Schulzeit zählt zur Arbeitszeit nach §15 BBiG. Du hast also:
Montag: 10:00 - 18:00 Uhr -1h Pause = 7h
Dienstag: 10:00 - 18:00 Uhr -1h Pause = 7h
Mittwoch: 10:00 - 18:00 Uhr -1h Pause = 7h
Donnerstag: 8:00 - 20:00 Uhr -1h Pause = 11h !!!
Freitag: 8:00 - 18:00 Uhr -1h Pause = 7h
Summe = 39h
Nach ArbZG §3 darf die maximale werktägliche Arbeitszeit 10h nicht überschreiten --> du darfst also Donnerstags maximal bis 19:00 Uhr beschäftigt werden.
Wenn du unter das JArbSchG fällst, also noch nicht 18 bist, was ich aber ausschließe, sind die Grenzen noch enger.
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ich les da raus, dass er Do und Fr erst ab 15 Uhr bei der Arbeit auftaucht, Schule ja aber nur bis 11.15 bzw 13 Uhr geht
Selbst wenn man da noch Weg von Schule zur Arbeitsstelle als Arbeitszeit rechnen würde, dürfte da am Donnerstag ein Loch von 2 Std. im Vergleich zum Freitag entstehen