Zitat:
Zitat von Lynxx
Zum besseren Verständnis:
Du bist als was angestellt?
Und was spricht gegen "nein, nicht mein Job."?
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Steuerfachangestellter.
Was dagegen spricht? Urteil vom Arbeitsgericht: 25% der Arbeitszeit dürfen mit berufsfremden Tätigkeiten ausgefüllt werden - ansonsten ist es Verletzung der Treuepflicht. Zudem wollte ich einen Konflikt für die letzten 2 Monate wenn möglich vermeiden.