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Alt 11.12.2016, 19:34  
Luthor
jolly cynic & Inklishman
 
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Zitat von Stan90 Beitrag anzeigen
Eben. Bei der Wehrpflicht hätte man vielleicht diskutieren können. Gibt es aber nicht mehr.

Der einzige "Vorteil", den Doppelpassbesitzer hier genießen, ist, dass sie theoretisch im Ausland auch türkische Botschaften aufsuchen könnten
Abe nur, wenn sie einen tuerkischen (Doppel)pass besitzen.
Es gibt ja auch noch andere DS (doppelte Staatsangehoerigkeit).
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