Thema: Berlin
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Alt 22.12.2016, 00:33  
Emyli
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Zitat von Stan90 Beitrag anzeigen
Muss jemand seine Aufenthaltsgenehmigung immer dabei haben?
Nein. Nach §§ 3, 48 AufenthG müssen Ausländer, sobald sie in das Bundesgebiet einreisen, einen gültigen Pass oder Passersatz besitzen. Da gibt es natürlich Ausnahmen. Wenn man an über das Mittelmeer geflohene Flüchtlinge denkt, ist das nicht schwer nachzuvollziehen, einige haben nur noch das was sie am Leib tragen, und dazu gehört nicht immer ein Pass. Diejenigen sind aber dazu verpflichtet an der Beschaffung eines Identitätspapieres mitzuwirken (§48 Abs 3 AufenthG).

Seit 2011 gibt es den elektronischen Aufenthaltstitel. Das Ding kann man sich in etwa wie den neuen Personalausweis für deutsche Staatsangehörige vorstellen. Kreditkartenformat wo alle wichtigen Informationen (biometrische Merkmale inklusive Fingerabdrücke, Auflagen und persönliche Daten) gespeichert sind. Diesen elektr. Aufenthaltstitel nutzen alle EU Mitgliedsstaaten. Sie sind dazu verpflichtet. (Da gibts ne EU-Verordnungsnummer zu, die ich aber nicht im Kopf hab).

In Deutschland haben wir zwar eine Ausweispflicht, aber keine allgemeine Mitführpflicht. Auch die Damen und Herren mit Aufenthaltstitel müssen ihn nicht ständig mit sich führen. Da sie aber Pass (oder Passersatz) sowie Aufenthaltstitel jederzeit den (Ausländer- und) Polizeibehörden vorzeigen müssen können wenn danach verlangt wird, haben ihn die meisten dabei (Verwaltungsvorschrift).
Ebenso wie wir den Perso wohl immer mit uns führen.
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