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Alt 21.03.2017, 16:38  
Someguy
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Zitat von Damien Thorn Beitrag anzeigen
Bist Du Dir sicher? Der Hausflur gehört immerhin nicht zur Eigentumswohnung, und der Hausverwalter könnte vermutlich dahingehend durchaus aktiv werden. Die Leute leben schließlich nicht in freistehenden Häusern, sondern in einem Wohnkomplex, bei dem fahrlässiges Verhalten auch andere treffen könnte. Der Hausverwalter könnte z.B. wegen Gefahr von Vandalismus auf eine geschlossene Tür mit aktivierter Dauerverriegelung beharren. Ein geschickt formulierter Brief an ihm könnte zumindest eine Chance darstellen (z.B. auch mit der Bitte um eine Hausordnung). Vor allem, wenn Gemeingut in gefahr gerät, dann könnte das für ihn motivierend sein. Das kann man ja auch dezent ausschmücken, wenn das für etwas mehr Nachdruck sorgt.
Ja, ich bin mir ziemlich sicher. Der Hausflur ist Gemeinschaftseigentum und es Bedarf eines Mehrheitsbeschlusses, um diesbezüglich etwas zu entscheiden, wenn es keine Hausordnung gibt, die das regelt. Auch wenn es eine gäbe, wie soll der Verwalter im vorliegenden Fall durchsetzen, dass die Tür zu bleibt? Er kann ja schlecht meine Nachbarn aus ihrer Eigentumswohnung werfen, wenn die sich nicht fügen Und ich kann nur schlecht auf Mietminderung o.ä. bestehen.
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