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Alt 22.03.2017, 16:21  
Damien Thorn
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Zitat:
Zitat von Someguy Beitrag anzeigen
Eine Hausordnung muss auch von der Mehrheit der Eigentümer gewollt sein.
Nicht unweigerlich. Gemäß § 21 Punkt 4 WEG hat jeder das Recht auf eine Hausordnung. Diese kann er, sofern sich die Mehrheit weigert, auch durch das Gericht erstellen lassen. Das macht insofern Sinn, dass nicht eine Mehrheit von Spinnern in einem Mehrfamilienhaus der Minderheit einfach mal das Leben schwer machen kann (was auch durch eine absichtlich bekloppt erstellte Hausordnung geschehen könnte).

Geändert von Damien Thorn (22.03.2017 um 16:25 Uhr)
Damien Thorn ist offline