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Alt 01.08.2017, 19:14  
Curly2013
 
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Zitat von lenii Beitrag anzeigen
Soweit ich weiss läuft die Verjährungsfrist bis zum 28. Geburtstag des Opfers. So oder so. Therapie habe ich keine gemacht. Als Kind konnte ich mir das nicht leisten dazu reichte mein Taschengeld natürlich nicht aus. Als Jugendliche ging es mir zu schlecht für eine Therapie. Jetzt bin ich am überlegen.
Eine Therapie wäre bestimmt ein guter Schritt.
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