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Alt 21.11.2017, 13:14  
YeOldeFerret
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Einkommensteuererklärung: Abzugsfähige Altersvorsorgeaufwendungen - Betrug?

Hallo liebe Forengemeinde,

mich beschäftigt derzeit folgendes Thema und ich würde gerne Meinungen und auch Erfahrungen dazu einholen. Vielleicht kennt sich hier jemand mit der Materie aus.

Beim jährlichen Lohnsteuerausgleich sind Altervorsorgeaufwendungen absetzbar, jedoch laut Steuergesetz nach bestimmten Regeln.

Einen sehr guten Überblick bekommt man hier

Als Beispiel für die Steuererklärung 2015 sind 80 % der selbstbezahlen Vorsorgeaufwendungen absetzbar. Ich möchte mich im Weiteren auf den Fall eines normalen Arbeitnehmers im Beschäftigtenverhältnis beziehen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen jeweils die Hälfte zur gesetzlichen Altervorsorge.

Ein Zitat aus dem oben genannten Link bringt es auf den Punkt:

Im Jahr 2015 werden vom Finanzamt nur 80 % des Gesamtbeitrags angesetzt. Von dem so verbleibenden Gesamtbetrag abgezogen wird anschließend der steuerfreie Arbeitgeberanteil von 50 % des Gesamtbeitrags (§ 10 Abs. 3 Satz 5 EStG). Letztlich für Sie abziehbar sind also im Jahr 2015 nur 30 % des jährlichen Gesamtbeitrags zur gesetzlichen Rentenversicherung (80 % ./. 50 %). Das entspricht nur 60 % Ihres Arbeitnehmeranteils zur Rentenversicherung. Dieser absetzbare Anteil erhöht sich um 4 Prozent-Punkte pro Jahr. Erst ab dem Jahr 2025 können Angestellte 100 %, also ihren gesamten Arbeitnehmerbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung steuerlich geltend machen.

Ich bin der Meinung, das ist Betrug am Arbeitnehmer. Man zieht von der Gesamtsumme 80% ab und rechnet dann den Anteil raus, der nicht berücksichtigt werden darf. Dies verändert aber den absetzbaren Betrag um weitere 20% zu ungunsten des Arbeitnehmers!

Ich habe in einem anderen Artikel einen Hinweis gelesen, dass der Bundesfinanzhof derzeit Musterklagen verhandelt, allerdings ohne Konkrete Verweise auf Gerichtsverfahren. Da stand nur bei, wenn der Bundesfinanzhof den Klägern Recht gibt, könnte es rückwirkend für alle Steuerzahler Rückzahlungen geben. Weiß hier jemand näheres?

Mich würde interessieren, wer von euch sich schonmal aktiv mit dem Thema Beschäftigt hat und vielleicht auch Erläuterungen geben kann, wieso man diese sehr fragwürdige Berechnungsmethode eingeführt hat.
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