Zitat:
Zitat von Dexter Morgan
Es kann auch nicht meine Aufgabe sein, mir Gedanken über den freien Willen der Damen zu machen, die sich mir andienen möchten.
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Hmmm ... das finde ich eigentlich doch.
Auf gesetzlicher Grundlage wird von Freiern z.B. neuerdings verlangt, zwischen "Zwangsprostitution" und legal angebotenen Sexuellen Dienstleistungen zu unterschieden und bei Anzeichen von Ersterem vom Geschaeftsverhaeltnis Abstand zu nehmen und den Zuhaelter polizeilich anzuzeigen.
Bei weniger einschneidenden Uebeltaten ("hab versucht, mit einer ins Bett zu kommen, die vielleicht dachte, sich ueber mich hochschlafen zu koennen ... ist dran gescheitert, dass sie mitgekriegt hat, wer in diesem Laden WIRKLICH die Postenbesetzung beeinflussen kann") kann dies sicher nicht gesetzlich oder strafbewehrt von Dir verlangt werden.
Aber eine Frage des Charakters koennte es eben doch sein, die Motive der Gegenueberin ehrlich einzuschaetzen und sich dann demgemaess angepasst zu verhalten.