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Zitat von loiloi17
Das ist recht simpel.
Bei einer Strafanzeige wird ermittelt und wenn es zu einem Gerichtsverfahren kommt ein Urteil gesprochen.
Sollte sich während des Verfahrens herausstellen das übertrieben oder gelogen wurde so hat dies Konsequenzen für denjenigen der die Anzeige stellte.
Im Unterschied dazu ist die Veröffentlichung einer Behauptung nur mit Konsequenzen verbunden wenn der von den Behauptungen betroffene dagegen vorgeht.
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Beleidigungen, dazu gehören solche Behauptungen u.U. auch, gehören auch ins Strafrecht. Sie sind nicht wegen der Strafanzeige problematisch, sondern weil die Strafverfolgung vom öffentlichen Interesse abhängt. I.d.R. ist das nicht der Fall, es sei denn, der Beleidigte ist beamtet.