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Alt 03.02.2018, 16:43  
monochrom
Weltraumpräsident
 
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Zitat:
Zitat von Talamaur Beitrag anzeigen
Tut mir leid, wenn das jetzt vielleicht hart klingt, aber was das für dich ist, ist irrelevant. Wichtig ist hier einzig und allein, was das für das Finanzamt ist.
Insofern wird deine Rückzahlung selbstverständlich erst zu einer Rückzahlung, wenn sie auch ausgezahlt wird. Zwischen der Feststellung des Anspruchs auf die Zahlung und der tatsächlichen Auszahlung ist es ein Guthaben.
Es ist insofern relevant als das es mir nicht um dieses Guthaben geht. War aber doof von mir ausgedrückt, mein Fehler.

Im übrigen zahlt das FA das doch automatisch aus. Mir ist jetzt wirklich neu das man das quasi aussetzen kann. Nur warum sollte man das tun? Wird das dann weiter verzinst? Dann würde sich das lohnen. Sonst nicht. Und ja, ich habe Dein Beispiel gelesen. Finde ich aber nicht schlüssig, denn mit dem ausgezahlten Geld kann ich ja arbeiten.

Zitat:
Ich verstehe den Absatz nicht so ganz. Aber mir scheint, dass du hier Gewinn-/Verlustvorträge meinst. Die gibt es auch. Es gibt aber auch Steuervorträge - das ist etwas anderes, zumindest soweit ich informiert bin (ich bin halt auch kein Steuerberater).
Genau, so klang das für mich oben, und da wollte ich gerne mal ein Beispiel für haben. Ich kann mir nicht vorstellen wie das gehen soll. Dazu müsste ich ja soviel ansetzen können das die Rückzahlung größer als die gezahlte Lohnsteuer wäre.

Wobei mir vorhin beim Wäsche aufhängen evtl. ein mögliches Szenario einfiel: doppelte Haushaltsführung und am Ende des Jahres berufsbedingter Umzug. Da könnte evtl. soviel zusammen kommen das man quasi Zuviel ansetzt?

Und dann kann ich den "überschüssigen" Teil in das Folgejahr übertragen?

Zitat:
Ja, du könntest mir deinen Zahlen recht haben. Bin mir da nicht sicher.
Aber es gibt ja auch noch so Dinge wie Lebensversicherungen zum Beispiel, die recht viele Leute haben. Wenn die ausgezahlt werden, musst du die Zinsgewinne versteuern. Und die können dann eben auch bei einem "normalen" aka durchschnittlichen Arbeitnehmer in Deutschland anfallen, der ansonsten nur über Erwerbseinkommen verfügt.
Ja, aber das steigert meine Steuerlast. Das ist für meine Frage die falsche Richtung! Und Verluste kann man ja nicht geltend machen.
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