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Alt 03.02.2018, 17:17  
Talamaur
Inventar
 
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Ort: Sauerland
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Zitat:
Zitat von monochrom Beitrag anzeigen
Es ist insofern relevant als das es mir nicht um dieses Guthaben geht. War aber doof von mir ausgedrückt, mein Fehler.

Im übrigen zahlt das FA das doch automatisch aus. Mir ist jetzt wirklich neu das man das quasi aussetzen kann. Nur warum sollte man das tun? Wird das dann weiter verzinst? Dann würde sich das lohnen. Sonst nicht. Und ja, ich habe Dein Beispiel gelesen. Finde ich aber nicht schlüssig, denn mit dem ausgezahlten Geld kann ich ja arbeiten.
Das Finanzamt zahlt das automatisch aus in der Regel, ja. Man muss ihm aber auch Verlustvorträge mitteilen, denn sonst zahlt man trotzdem Steuern. Generell gilt die Regel: Alles, was vom Regelfall abweicht, muss dem Finanzamt im Vorfeld mitgeteilt werden - sonst verfährt es wie im Regelfall.

Zitat:
Genau, so klang das für mich oben, und da wollte ich gerne mal ein Beispiel für haben. Ich kann mir nicht vorstellen wie das gehen soll. Dazu müsste ich ja soviel ansetzen können das die Rückzahlung größer als die gezahlte Lohnsteuer wäre.

Wobei mir vorhin beim Wäsche aufhängen evtl. ein mögliches Szenario einfiel: doppelte Haushaltsführung und am Ende des Jahres berufsbedingter Umzug. Da könnte evtl. soviel zusammen kommen das man quasi Zuviel ansetzt?

Und dann kann ich den "überschüssigen" Teil in das Folgejahr übertragen?
Jetzt sind wir wieder bei Gewinn- und Verlustvorträgen. Die gibt es nicht bei jemandem, der nur Lohn- oder Gehaltsempfänger ist. Ganz einfach deswegen, weil der keinen Gewinn und damit auch keinen Verlust macht.

Zitat:
Ja, aber das steigert meine Steuerlast. Das ist für meine Frage die falsche Richtung! Und Verluste kann man ja nicht geltend machen.
Genau, und deswegen war die ursprüngliche Idee mal, dass man deswegen die Steuerrückzahlung aus dem Vorjahr sich nicht auszahlen lässt, sondern in das nächste Jahr übertragen lässt, um die dann gegen die gesteigerte Steuerlast gegenrechnen zu können und damit die Steuerlast senken zu können. Das könnte generell auch Sinn machen, wenn das Guthaben nicht verzinst wird - aus Liquiditätsgesichtspunkten.
Ich bin mir aber tatsächlich auch inzwischen nicht mehr ganz sicher ob das wirklich geht. Halte es aber nach wie vor für denkbar, dass es möglich wäre.

Wie ich schon gesagt hab, Steuerrecht ist viel zu kompliziert für ein Forum.
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