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Alt 04.02.2018, 12:54  
binford6100
Moderator a.D.
 
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Zitat von monochrom Beitrag anzeigen
Gut zu wissen. Wie kann man das als abhängig Beschäftigter erreichen? Hast Du mal einen Use Case als Beispiel? Kann mir nämlich grade nicht vorstellen wie das aussehen soll...
Macht man z.B. eine geplante schulische Fortbildung in Vollzeit, dann funktioniert es. Beispiel für X, der im September 2015 die Fortbildung beginnt und entsprechend im Juli 2017 beendet.

Im Jahr 2015 verdient X bis August noch 8 Monatsgehälter. Hier kann man davon ausgehen, dass bei Lohnsteuerjahresausgleich 2015 noch etwas übrig bleibt. Im Jahr 2016 verdient X keinen Cent. Im Jahr 2017 kann es sein, dass X ab August wieder Arbeit hat.

Für das Jahr 2016 kann X nun einen Lohnsteuerjahresausgleich anfertigen, da X Ausgaben hatte (Fahrten zur Fortbildungsstätte, ggf. Literatur, Lerngemeinschaften.....). Somit wird die Steuerlast auf jeden Fall negativ. Hier muss X nun bei der Abgabe wählen, ob ein Steurrücktrag gemacht werden soll in 2015 (X muss dann wissen, ob noch Guthaben vorhanden war) oder ob ein Steuervortrag in 2017 gemacht werden soll. Mit dem Risiko, dass 2017 doch keine Arbeit mehr aufgenommen wird, weil die Stellensuche negativ war.

Das ist ein Beispiel für Personen, die z.B. eine Fortbildung zum staatlich geprüften Techniker in Vollzeit durchführen. Auch Studenten im letzten Jahr sollten deshalb eine Steuererklärung abgeben und einen Verlustvortrag machen.

Ob es noch weiter Konstellationen gibt, die dafür in Frage kommen, hängt sicher vom Einzelfall ab.
binford6100 ist offline