Zitat:
Zitat von loiloi17
Argumentiert wurde EU-Recht ist hier anzuwenden. Wenn man das mal weiterdenkt, wollen wir auch in anderen Bereichen das EU-Recht zulässig ist?
|
EU-Recht sticht Bundesrecht. Grundsätzlich. Wäre das nicht der Fall, wäre die EU von vornherein handlungsunfähig. Bundesrecht füllt lediglich die Lücken, die im EU-Recht gewollt oder ungewollt vorhanden sind.