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Alt 27.02.2018, 19:57  
Talamaur
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Zitat:
Zitat von loiloi17 Beitrag anzeigen
Argumentiert wurde EU-Recht ist hier anzuwenden. Wenn man das mal weiterdenkt, wollen wir auch in anderen Bereichen das EU-Recht zulässig ist?

EU-Recht sticht Bundesrecht. Grundsätzlich. Wäre das nicht der Fall, wäre die EU von vornherein handlungsunfähig. Bundesrecht füllt lediglich die Lücken, die im EU-Recht gewollt oder ungewollt vorhanden sind.
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