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Alt 07.06.2018, 15:48  
OneSilverDollar
Zan Zendegi Azadi
 
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Ort: Tal der Königinnen
Beiträge: 13.881
"Bewaffneter Raubüberfall" klingt bei dir ein bisschen nach Kinderspiel.

Ist es aber nicht. Der Täter würde die Waffe nutzen, wäre er dazu gezwungen.
Das ist ein schwerer Vorwurf.

Wie "Brandstiftung" - ist auch kein Pappenstiel. Auch das ist eine schwere Straftat...
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