"Bewaffneter Raubüberfall" klingt bei dir ein bisschen nach Kinderspiel.
Ist es aber nicht. Der Täter würde die Waffe nutzen, wäre er dazu gezwungen.
Das ist ein schwerer Vorwurf.
Wie "Brandstiftung" - ist auch kein Pappenstiel. Auch das ist eine schwere Straftat...
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