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Alt 07.06.2018, 20:40  
Hologramm77
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Zitat:
Zitat von Sportismylife Beitrag anzeigen
Ein Mann hatte Sex mit einer Frau und hat sie gewürgt (allerdings war das eine fragwürdige Sexpraktik und keine Vergewaltigung).

Er wurde dann angezeigt und wegen Vergewaltigung verurteilt.
Er saß 30 Jahre im Gefängnis, ist jetzt 78 und selbst jetzt lässt man ihn nicht raus, da er immer noch "im stande ist gewalttätig zu werden", laut Analyse.

Und dass, obwohl er eindeutig nicht dazu in der Lage ist!
Schwer zu beurteilen: Könnte sich zum einen um einen Justizirrtum handeln, wo eine Reue des Verurteilten nicht erforderlich ist. Der ist selbstverständlich mit Entschädigung freizulassen.

Allerdings bei 30 Jahren im Gefängnis würde ich das auch davon abhängig machen, wie sein psychisches Profil aussieht. Es gibt nämlich neben der physischen auch die psychische Gewalt. Zu letzterer ist man auch mit 78 in der Lage, Reue und Tränen kann man mit entsprechendem psychischen Profil auch vortäuschen. Solche Leute müssen selbstverständlich hinter Gittern bleiben.
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