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Alt 07.06.2018, 21:00  
Talamaur
Inventar
 
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Zitat:
Zitat von Curly2013 Beitrag anzeigen
Kannst du noch 100 mal wiederholen, es wird nicht anders werden.
Doch, es hat sicher sogar schon geändert.

Inzwischen kann man - dank der medienwirksamen Inszenierung der BDSM-Szene - in Verletzungen am eigenen Körper einwilligen, ausgenommen Verstümmelungen. Man kann also inzwischen auch in Atemkontrollspiele einwilligen. Das ging bis vor ein paar Jahren noch nicht, da hat sich der ausführende Part immer und grundsätzlich strafbar gemacht.
Das war allerdings - auch wenn es falsch war - hinreichend bekannt, man konnte sich also gut davor schützen, indem man es schlicht und ergreifend nicht praktiziert hat. Jeder, der es trotzdem praktiziert hat, musste damit rechnen, verurteilt zu werden.

Heute ist das anders. Heute kannst du in Verletzungen im Rahmen von sexuellen Handlungen einvernehmlich einwilligen, und eben auch in Atemkontrollspiele. Nur nicht in Verstümmelungen und Tötung. Beides lag im diskutierten Fall ja aber nicht vor.
Freilich trifft im Streitfall die Beweislast immer den Mann, was schon eine Diskriminierung, aber dennoch ein anderes Thema ist. Die kann man aber auch relativ einfach erfüllen, eine Unterschrift des passiven Parts reicht da.

Wir hatten das Thema letztes Semester im Propädeutikum, und da ich davon ausgehe, dass uns da zur Auslegung aktueller Rechtsnormen kein Schmu erzählt wurde, gehe ich mal davon aus, dass es auch tatsächlich so gehandhabt wird.

Im Übrigen kenne ich den Fall aus der betreffenden Doku, und der "Täter" hätte eben wissen müssen und sich darüber klar sein müssen, dass er sich der Gefahr einer Verurteilung aussetzt, auch wenn sie einwilligt, weil damals eben die Gesetzeslage so war.
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