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Alt 07.06.2018, 21:47  
Talamaur
Inventar
 
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Zitat:
Zitat von Sportismylife Beitrag anzeigen
Schei* auf die Rechtslage, es war freiwillig also keine Vergewaltigung.
Davon, wie Gesellschaften funktionieren, hast du keine Ahnung, oder?
Nach deiner Argumentation könnte ich auch mordend durch die Straßen vagabundieren, weil mir die Nasen meiner Mitmenschen nicht gefallen. Weil: Scheiß auf die Rechtslage, sie haben meinen Sinn für Ästhetik beleidigt.

Gesellschaften müssen Kompromisse eingehen. Das tun sie, indem sie Gesetze erlassen, die, weil sie von Menschen gemacht sind, lückenhaft sind. Daraus folgt, dass zum Teil objektiv unschuldige verurteilt werden, weil das Gesetz es verlangt, und dass im Gegenzug objektiv schuldige freigesprochen werden, weil das Gesetz es ebenfalls so verlangt.

Hier kommt noch etwas anderes hinzu: Zu der Zeit, als das Urteil erging, hielt man Sadomasochismus für eine hochgradig sittenwidrige Praktik. Und zwar die Mehrheit der Gesellschaft. Und wenn die Mehrheit der Gesellschaft etwas nicht will, dann werden entsprechende Gesetze erlassen. Und nur die Gesetze, die zum Zeitpunkt der Tat gelten, können zur Verhandlung herangezogen werden, das ist ein wichtiger Rechtsgrundsatz in Deutschland und sorgt für Rechtssicherheit. Somit hat Willkür im deutschen Rechtssystem überhaupt keinen Platz.

Freilich kannst du konkrete Urteile anders beurteilen als die Richter, die sie gefällt haben. Das ist dein gutes Recht. Dann geh in die Politik und mach Gesetze. Oder werde Richter, dann kannst du im Rahmen der Rechtsfortbildung ganz aktiv auf die Weiterentwicklung der deutschen Rechtsnormen einwirken. Aber: Du musst das alles schon sehr gut begründen können. "Scheiß auf die Rechtslage, es war keine Vergewaltigung" ist aber kein Argument. Denn zur Beurteilung eines Falls kannst du, wie schon gesagt, eben nur und ausschließlich die Rechtslage heranziehen, die zum Zeitpunkt der Tat gegolten hat. Und die war damals eben: Das war eine Vergewaltigung, ganz objektiv.

"Scheiß auf die Rechtslage" kann also überhaupt kein Argument sein.

Btw, filmen hätte ihm überhaupt nicht geholfen. Schlicht und ergreifend deswegen, weil Atemkontrollspiele sittenwidrig waren. Selbst eine vom Opfer eigenhändig unterschriebene Erklärung hätte nicht geholfen, weil das Ausüben dieser Praktik als solche unter Strafe stand, ganz unabhängig davon, ob das Opfer einwilligt oder nicht. Das ist heute
anders, war es damals aber eben gerade nicht.
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