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Alt 08.06.2018, 05:07  
Curly2013
 
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Zitat:
Zitat von Talamaur Beitrag anzeigen
Inzwischen kann man - dank der medienwirksamen Inszenierung der BDSM-Szene - in Verletzungen am eigenen Körper einwilligen, ausgenommen Verstümmelungen. Man kann also inzwischen auch in Atemkontrollspiele einwilligen. ... Heute kannst du in Verletzungen im Rahmen von sexuellen Handlungen einvernehmlich einwilligen, und eben auch in Atemkontrollspiele. Nur nicht in Verstümmelungen und Tötung. Beides lag im diskutierten Fall ja aber nicht vor.
Also schriftlich mit Vertrag vor dem Sex? Oder wie?
Weil, wenn die Frau weinend mit Verletzungen zum Arzt und Polizei läuft wird sie immer am längeren Hebel sitzen.
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