Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 13.06.2018, 16:53  
YeOldeFerret
Golden Member
 
Registriert seit: 10/2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1.156
Zitat:
Zitat von narrenkaeppchen Beitrag anzeigen
OK, Spotty...ich erklärs Dir nochmal.

Anmerkung: der folgende Text ist in leichter Sprache geschrieben. Siehe: https://de.wikipedia.org/wiki/Leichte_Sprache


1) Karl und Otto spielen Karten. Beide sind betrunken. Karl sieht, wie Otto schummelt. Karl haut Otto einmal. Otto kippt um und ist tot. Karl wird wegen Körperverletzung mit Todesfolge angeklagt.

2) Karl und Otto spielen Karten. Karl sieht, wie Otto schummelt und verhaut ihn ganz schrecklich. Otto kippt um und bricht sich dabei das Genick. Otto ist tot. Karl wird wegen Totschlags angeklagt.

3) Karl weiß, dass Otto viel Geld hat. Karl hat keins. Karl erschießt Otto, weil er sein Geld will. Otto ist tot. Karl wird wegen Mordes angeklagt.

4) Karl will Otto erschießen und zieht eine Waffe. Otto zieht seine Waffe und erschießt Karl, um sich selbst zu schützen. Otto wird nicht angeklagt, denn Otto hat in Notwehr gehandelt.

So. Nun müsste auch Dir der Unterschied klar sein. Und komm' bitte nicht wieder mit "aber tot ist tot"! Das WISSEN wir.

N.
Du hast den Sonderfall vergessen wenn Karl geistig benachteiligt ist und nur STUSS redet, dann kommt es wegen verminderter Schuldfähigkeit eher zur Einweisung in eine Psychiatrie.
YeOldeFerret ist offline