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Alt 11.07.2018, 17:37  
gastlovetalk
Forumsgast
 
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Ich glaube hier muessen zwei Fragen getrennt betrachtet werden.

a) ist es dem Gericht gelungen, eine wasserdichte, gut begruendete und vor dem Hintergrund der Beweislast angemessene Verurteilung von B.Z. und den weiteren Mitangeklagten zu erreichen?

b) ist es dem Gericht gelungen ALLE Aufklaerungswuensche bzw -hoffnungen der Oeffentlichkeit (und der Nebenklaeger/innen) zu erfuellen?

Aus der verfuegbaren Berichterstattung habe ich den Eindruck, dass a) ziemlich gut erreicht worden ist (ziemlich sicher wird es aber ein Revisionsverfahren geben, in dem noch einmal ueberprueft wird, ob das Gericht richtig vorgegangen ist).

Zu b) hingegen bestehen noch offene, unerfuellte Wuensche. Z.B. ist groeßtenteils ungeklaert, woher ca. 20 andere Schusswaffen (außer der bekannten Ceska) kamen und wozu sie eingesetzt worden sind.

Man muss sich nun m.E. aber klar machen, dass b) außerhalb des tatsaechlichen Auftrags eines rechtsstaatlichen Gerichts und wohl in diesem Fall auch außerhalb der tatsaechlichen Moeglichkeiten des Gerichts lag.

Eine Klaerung von Zschaepes wesentlicher Tatbeteiligung und Verurteilung zur Hoechststrafe war auch moeglich, ohne all diese Zusatzinformationen abzuklaeren. In vielen Faellen waere es zwar wsl. gesellschaftlich nuetzlich gewesen, diese Informationen vollstaendig zu haben und der Oeffentlichkeit auch bekannt zu machen. Das heutige Urteil hat aber gezeigt, dass fuer den Gerichtszweck eine absolute Notwendigkeit dieser Kenntnisse nicht gegeben war.

Absolut notwendig war es aber, dass man einen Prozess abhaelt, und dass dieser rechtsstaatlich und wasserdicht wird.

Haette der Richter hingegen darauf bestanden, jede einzelne der noch offenen Fragen zum Rechtsterrorismus zu klaeren, bevor ein Prozess begonnen (oder bevor er beendet) wird, waere dieser Prozess nie begonnen oder nie abgeschlossen worden.

Daher geht nach meinem jetzigen Wissenstand das Urteil fuer mich in Ordnung.

Geändert von gastlovetalk (11.07.2018 um 17:57 Uhr)